Mietpreisbremse auch in Dortmund?
Seit dem 1. Juni gilt die Mietpreisbremse. Außer Berlin hat bisher kein weiteres Bundesland von der bereits seit Ende April bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. In diesen Gebieten soll die Miete bei einer Neuvermietung auf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau beschränkt sein. Die übrigen Bundesländer prüfen derzeit noch, ob und wann sie entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Als nächstes will Nordrhein-Westfalen die Mietpreisbremse zum 1. Juli 2015 in 21 Kommunen einführen. Dennoch lohnt es sich bereits jetzt – für Berliner ohnehin – mit den Einzelheiten auseinanderzusetzen. Die Broschüre “Die Mietpreisbremse – Funktion | Beispiele | Empfehlungen” gibt Handlungsempfehlungen für Vermieter, Verwalter und Makler zum Umgang mit der wichtige Materie.
Hier die Liste der betroffenen Städte:
Regierungsbezirk Düsseldorf: Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen
Regierungsbezirk Köln: Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf
Regierungsbezirk Münster: Münster, Bocholt
Regierungsbezirk Detmold: Bielefeld und Paderborn
In Dortmund steht genügend Wohnraum zur Verfügung, daher gilt in unserer Stadt die Mietpreisbremse nicht.
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